Lynx Austria

Fotogrammetrie

.kontakt

Eine Kontaktaufnahme mit dem Drohnen-Team ist über die folgende Adresse möglich:

Geben sie bitte einen Betreff an: 'Lynx Austria Operations' oder einfach nur 'Lynx'.


E-Mail: katschthaler@outlook.com, aby.lynx@outlook.com, support@lynxaustria.com
Telefon: +43 6509623123 (Max)

Telefon: +43 6648754102 (Aby)
Lynx Austria Operations.
Österreich


Join us on Patreon:  https://www.patreon.com/TeamLynxAustria

Picture of a bat inside of archeological ruins. [Caveviewer 2.81]

 

.links

[Alle Datentransaktionen innerhalb der '.links' Gruppe befinden sich außerhalb unserer rechtlichen und inhaltlichen Verantwortung.]

Verein für Höhlenkunde Sierning


.impressum

Verantwortlich für
den Inhalt dieser Webseite im Sinne des § 5 ECG und § 24 MedienG:

Katschthaler Maximilian
Babenbergergasse 8/3
A-2340 Mödling
Österreich


E-Mail: katschthaler@outlook.com
Telefon: +43 6509623123

Ticketsystem:  https://ticket.lynxaustria.com/


Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.


Urheberrecht:
Die durch den Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf dieser Webseite unterliegen dem österreichischen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.


Datenschutzerklärung:
Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Diese Adresse dient ausschließlich dem Impressum der Webseite und repräsentiert nicht die Standorte unserer operativen Tätigkeiten. Für Informationen zu den Unternehmensstandorten kontaktieren Sie uns bitte über die angegebenen Kontaktdaten.


.agb

Wir haben uns dazu entschlossen, vorläufig keinen Online Shop oder eine Online Bezahlmöglichkeit einzurichten, daher finden über diese Webseite keine geschäftlichen Aktivitäten statt. Eine geschäftliche Interaktion, kann dann zustande kommen, nach dem ein Kontakt hergestellt wurde und diese findet dann außerhalb dieses Zuganges statt.




§1.0 – Die wesentlichen Merkmale der Waren oder Dienstleistungen.
Lynx Austria bietet ein Service für Drohnenscans und die anschließende Erstellung von fotogrammetrischen 3D Modellen von Outdoor und Indoor Objekten.


§1.1 – Der Name oder die Firma des Unternehmens, sowie die Anschrift der Niederlassung.
Lynx Austria mit einem mobilen Sitz und der festen Anschrift in:
A-2340 Mödling, Babenbergergasse 8/3, Hr. Katschthaler Maximilian/ Hr. Abdul Baghdadi
Zur Preisberechnung bei Anreisen über 100km wird diese Adresse herangezogen!
Zusatz für §2.0:
(Maschinenleistung 17.5 € + Treibstoffe 15.1 € + Personalkosten 8 €) / 100km = 40.6 € / 100km Gesamt ab 200km (Hin- und Rückfahrt).


§1.2 – Die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse, unter denen der Verbraucher den Unternehmer schnell erreichen und ohne besonderen Aufwand mit ihm in Verbindung treten kann (+ Online-Kommunikation).
Es sind die auf der Webseite zur Verfügung gestellten persönlichen Kontaktdaten für geschäftliches, vorzüglich zu nutzen, daher werden sie gebeten, die folgenden Kontaktdaten für den Fall technischer Probleme, für Notfälle und Beschwerden, als primäre Leitungen zu nutzen und erst dann auf weitere zurückzugreifen, wenn ihre Anfrage oder ihr Anliegen über die Hauptadresse nicht beantwortet wurden.
Die Lynx Austria E-Mail-Adresse für Support Anfragen: support@lynxaustria.com

Sie befinden sich auf der Kontakt Seite, bitte scrollen sie zum Anfang für die jeweils aktuellen Kontaktdaten, damit es zu keiner Intransparenz kommt, sind hier nun keine mehr angegeben.


§1.3 – Allgemeines.
Die Lynx Austria versucht die AGB so kurz und lesbar und gleichzeitig sinnvoll wie möglich zu halten, daher ist die vorliegende AGB ein lebendiges Dokument und kann sich in undefinierten Zeitabständen und stetig verändern. Wenn die Kunden einer persönlichen Benachrichtigung zugestimmt haben, werden diese natürlich über Änderungen benachrichtigt.
Wesentliche Gefahren und Umstände, welche von dem gewohnten Kundenerlebnis vergleichbarer Services abweichen, wurden jedenfalls nach bestem Wissen und Gewissen, zum Zeitpunkt der Niederschrift dieser AGB, berücksichtigt und eingearbeitet. Sollte es zu Missverständnissen oder Unklarheiten kommen, so gilt stets die Logik der naheliegendsten Intention der Lynx Austria im jeweiligen Betrachtungsfall – Im Sinne eines stets fairen Handels.

Disclaimer: Insbesondere bemühen wir uns nach bestem Wissen und nach der uns zur Verfügung gestellten Informationen, Copyrights und andere Ansprüche, stets zur Gänze und mit voll umfänglichen Respekt zu behandeln. Sollte einem unserer Partner oder Kunden etwas auffallen, dass so nicht vereinbart war, bemühen wir uns unverzüglich um eine Korrektur - Es sollte nicht vorkommen, jedoch können solche Fehler passieren und auf Grund der extrem komplizierten Besitz- und Verfügungs-Regulierungen in Österreich, wo über mehrere Behörden und Vereine und Organisationen ein möglicher Anspruch verdeckt bestehen könnte, können wir keine unmittelbare Verantwortung, außer die der unmittelbaren Korrektur, für solche Fehler übernehmen.


§2.0 – Der Gesamtpreis inklusive aller Nebenkosten (wenn nicht möglich: Art der Preisberechnung).

Der Preis der Leistung errechnet sich wie folgt:
Das eingesetzte Aufnahmegerät hat eine ungefähre Betriebsdauer von 2000 Stunden, bevor es laut Herstellerangaben ersetzt werden sollte. Der durchschnittliche Wert der eingesetzten Technologie allein, beträgt 23.800 €. Ziel ist es, die Leistung dauerhaft aufrechterhalten zu können, daher müssen diese Maschinenabnutzungskosten neben den Personalkosten, Lizenzkosten (Flug, je nach Zone bis zu 500 €), Risiko (55 € für Wasser Risiko und 185 € bei Unwetterzonen) und Reisekosten auch in den Preis eingerechnet werden.
Ein Beispiel: Wenn der angefragte Scan z.B. 1000m² umfasst, bei einem Detail Level vom Typ „Emersion“ und einem Oberflächenlevel von 20m über Grund, so dauert der Scanvorgang ungefähr 8 Stunden und der Nachbearbeitungszeitraum, ohne Zusatzleistungen wie der manuellen Nachbearbeitung, ca. 7.1 Tage. Das sind 170.4 Stunden Prozesszeit und 8 Stunden Aufnahmezeit. Die gesamten Technologiekosten werden nun auf die Prozesszeit umgerechnet, wodurch wir die Lebensdauer auf fiktive 6100 Stunden erhöhen, da ja während der gesamten Prozesszeit alle Maschinen, mit unterschiedlichen Lebenserwartungen, und nicht dieselbe Zeit lang laufen, nämlich Technologie im Wert von 6500 € läuft nur für 8 Stunden, während die restlichen 17.300 € an Technologie über die gesamte Prozesszeit und nur über diese abgenutzt wird. 6100 h / 170.4 h = 35.79 [1].
Mit diesem Faktor, welcher für jeden Auftrag neu errechnet wird (die 170.4 h, die Prozesszeit, ist jeweils der variable Anteil) wird nun der Technologieanteil des Preises berechnet: 23.800 € / 35.79 = 664 € (abgerundet). Die 8 Aufnahmestunden werden mit 110 € / Stunde abgerechnet: 8 * 110 = 880 €.
Sonderleistungen wie die Übertragung sämtlicher Aufnahmedaten erfordern einen mechanischen Datenträger und relativ viel Zeit, um die Daten für den Kunden zu formatieren, daher werden 100GB mit 200 € pauschal abgerechnet. Es sei angemerkt, dass die Rohdaten durchaus nützlich sein können, aber nicht zwingend erforderlich sind. Wenn ein Kunde detaillierte Fotos von Objekten wie Schildern benötigt, dann sollte die Option „Source Data“ gewählt werden.
Bezüglich der Technologie hat bisher noch kein Gewinn stattgefunden, daher verbleibt dieser für die Wahl des Output Formates, welches die Prozesszeit beeinflussen kann und damit zu einer Neuberechnung der bisher dargelegten Kosten führen kann. Es ist hier anzumerken, dass der Wunsch nach einem Tiled 3D Model die Prozesszeit deutlich verlängern kann! Wer also kein Tiled 3D Model benötigt, kann Kosten sparen, durch eine Bestellung von nur einem 3D Model.
Der Technologiegewinn, welcher in Neuanschaffungen und Forschung fliesen soll, berechnet sich so:
Anzahl Output Formate * 1.1 * Prozesszeit. Das wäre z.B. bei der Wahl *.OBJ und *.CESIUM: 2 * 1.1 * 170.4 = 374.88 €.
Für den Beispiel Scan ergibt sich ein Brutto Preis, bei 20% MWSt. von: Netto 1918.88 € * 1.2 = 2302.65 €.
Weitere automatische Kosten können sein: A) Lizenz und Flugrisiko Kosten, B) Anreisekosten bei weit entfernten Objekten (§1.1) und C) Service Pauschale (§3.0).
Die Methode und die Höhe der Preisberechnung unterliegt einer jährlichen Anpassung und kann sich daher ändern und wird nicht zwangsläufig hier erneuert.

Um jedenfalls eine Rückversicherung zu bieten, können sie zu jedem Zeitpunkt auf eine Kontrollrechnung bestehen und als Anpassungswert die nach Statistik Austria veröffentlichten Inflationszahlen zur Vorhersage oder Berechnung von Preisen in den Jahren nach der Erstellung dieses Textes heranziehen. Dieser Text wurde 2024 erstellt und für dieses Jahr gelten die Preise und Methoden zur Berechnung. Ist beispielsweise die Inflation in 2025 so öffentlich angegeben, dass es zu einer allgemeinen Teuerung von e.g. 8% gekommen ist, so dürfen sie darauf bestehen, dass die Höhe ihrer Rechnung stets unter dem Wert 2024 + 8% liegt. Damit sollten sie eine gute und sichere reproduzierbare Methode haben, um genau kalkulieren zu können.


§2.1 – Kosten der für den Vertragsabschluss eingesetzten Fernkommunikationstechnik, sofern diese nicht nach einem Grundtarif berechnet wird (kostenpflichtige Mehrwertnummern).

Die Lynx Austria nutzt keine Mehrwertnummern, alle Telefonate finden zu einem Standardtarif statt.


§3.0 – Zahlungs-,Liefer- und Leistungsbedingungen, sowie den Lieferzeitraum. Service Pauschale.
Sämtliche bestellbaren Leistungen werden mit einer fixierten Service Pauschale von 45 € abgerechnet. Diese stellt keinen zusätzlichen Betrag zum Auftrag dar, wird jedoch vorab eingezogen und ist ausdrücklich nicht rückzahlbar! Dies hat den Sinn, dass unsere Teams nicht von Personen wahllos durch das Land geschickt werden, die danach ihren Auftrag stornieren bzw. wenn sich herausstellt, dass ein Auftrag gar nicht möglich ist oder unrechtmäßig erteilt wurde, sollen andere Kunden keinen Nachteil davon tragen.


§3.1 – Leistungsbedingungen (Teil I).
Dieser Teil wird durch das Kundengespräch ersetzt, behält jedoch die wesentliche Logik und Wirkung, es wird Wert darauf gelegt, dass sie ausreichend über einen gegenständigen Bestellvorgang informiert sind.

Die Nutzer unserer Leistungen bestätigen mit dem Abschluss einer Bestellung durch den Klick auf „Order“ und dem anschließenden Klick auf „Buy“ und der anschließenden Doppelbestätigung (Käuferschutz) „Zahlungspflichtige Auftragserteilung jetzt durchführen“ mit der Zusatzinformation „Jetzt kostenpflichtig bestellen – Eine Service Pauschale von 45 € wird einbehalten, auch wenn sie später vom Kauf zurücktreten oder der Auftrag sich als nicht durchführbar herausstellt“, (…Nutzer unserer Leistungen bestätigen…) dass sie den Kauf rechtmäßig abgeschlossen haben.
Die gewählte Position bei Taktischen Scans, unterliegt dem logischen Verständnis des Lynx Austria Piloten vor Ort, denn die Genauigkeit der GPS-Positionsbestimmung kann trotz dem Einsatz von RTK-fähigen Geräten, um bis zu 20 Meter und mehr abweichen – Es wird dann das Objekt, zur Vermessung herangezogen, welches am ehesten korrekt erscheint. Nur bei den Services „Strategical Scan“ und „Operative Scan“, können präzise Angabe über den Vermessungsraum vereinbart werden. Daher sind für Objekte mit unklaren Vermessungsgrenzen, die Services „Strategical Scan“ oder „Operative Scan“ stets zu bevorzugen.
Der Kunde bzw. Nutzer unserer Leistungen, insbesondere bei der Nutzung des Taktischen Scans, der vollautomatischen Option, ist dazu verpflichtet, sich die Hinweise bei den Bestelleinstellungen genau durchzulesen und gegebenenfalls Kontakt mit unserem Support aufzunehmen oder das FAQ zu nutzen, sollte etwas unklar sein. Wir sind an einer, für den Kunden bzw. Nutzer unserer Leistungen, möglichst angenehmen Erfahrung interessiert, wollen jedoch dennoch unkomplizierte Prozesse anbieten – Dies ist nicht immer nahtlos vereinbar, daher sollen unsere Kunden so gut wie möglich dazu befähigt sein, ihre Erfahrung durch die zur Verfügung gestellten Informationen und Möglichkeiten, bereits selbst zu verbessern und unmögliche Erwartungen abzulegen.


§3.2 – Leistungsbedingungen (Teil II).

Ein Auftrag gilt als „Nicht durchführbar“, wenn das zu scannende Objekt nicht öffentlich erreichbar und/ oder nicht betretbar ist bzw. der Kunde den Zutritt verwehrt hat oder der Kunde nicht über die ausreichenden Befugnisse verfügt, welche einen Scanvorgang erlauben würden (z.B. Datenschutz dritter Personen). Sollte eine strikte Flugverbotszone vorliegen, so gilt der Auftrag nur dann als „Nicht durchführbar“ wenn Lynx Austria sich eindringlich um eine Lizenz bemüht hatte, dies belegen kann, die Behörden den Scanvorgang jedoch verboten haben. Bei der Leistung „Taktischer Scan“ liegt die Verantwortung beim Kunden, dass der Scanvorgang grundsätzlich durchführbar ist, daher soll auch hier erneut empfohlen werden, die ersten Aufträge mittels „Operativen Scan“ zu beauftragen, wo Lynx Austria die Verantwortung für die Machbarkeit eines Scans, bezüglich behördlicher Sperrzonen, allein trägt.
Der Lieferzeitraum variiert von Auftrag zu Auftrag und reicht von einigen Stunden bis zu mehreren Monaten, je nach Größe des Vorhabens. Es gilt jedoch die individuell vereinbarte Zeit plus einer Frist von 2 Wochen, welche niemals explizit angegeben werden muss, insbesondere da unsere Zeitangaben stets in der Wahrscheinlichkeitsform präsentiert werden, auch wenn sie möglicherweise häufig sehr exakt sind, sich ein Nutzer daran gewöhnt, bleibt die zusätzliche 2 Wochen Frist bestehen.
In seltenen Fällen kann es zu Fehlern bei der Genauigkeit kommen. Qualitätsfehler werden kostenlos verbessert, bis sie behoben wurden oder im jeweiligen Fall keine Genauigkeit möglich ist. Die angegebenen Genauigkeiten können in folgenden Szenarien nicht eingehalten werden: Wasser, Glas, Pflanzen, atomar- biologisch- oder chemisch belastete Objekte, Oberflächen und Strukturen, welche keine Punktidentifikation zulassen (das sind sehr ähnliche oder sich ändernde Flächen).
Eine Detail-Zone ist entweder eine mit dem Kunden vereinbarte Zone, wo die Toleranzen besonders genau eingehalten werden oder es sind „aus logischem Grund“ Detail-Zonen auf Basis der Entscheidung des jeweiligen Lynx Austria Piloten. Sollten die gewünschte Qualität für den Kunden von besonderer Bedeutung sein, so empfehlen wir, die weniger vollautomatischen Services zu nutzen und die individuellen Anforderungen genau mit uns zu besprechen.


§4.0 – Bei Bestehen eines Rücktrittsrechts, die Bedingungen, die Fristen und die Vorgangsweise für die Ausübung dieses Rechts unter Zurverfügungstellung des Muster-Widerrufsformulars gemäß Anhang I Teil B FAGG.

Dieser Teil wird durch aktive und direkte Kundenkommunikation ersetzt, behält jedoch die wesentliche Logik und Wirkung. Sie werden sehr genau informiert und es wird genau nach Wunsch des Kunden festgelegt, ob es eine zweite Bestätigung geben soll oder nicht.

Die Nutzer der Leistungen der Lynx Austria, können jederzeit von einem Auftrag zurücktreten, solange dieser nicht den Status „Active“ für mindestens 2 Stunden gehalten hat. Dies bedeutet zugleich, der zugewiesene Mitarbeiter, welcher den Auftrag ausführen soll, wartet noch zwei Stunden nach der Herstellung der Bereitschaft, auf eine mögliche Stornierung, bevor mit der faktischen Durchführung des Auftrages begonnen wird. Die Vorbereitungen und die Durchführung eines Scan Auftrags sind so aufwendig, dass wenn einmal damit begonnen wurde, der Prozess leider nicht mehr kostengünstig abgebrochen werden kann. Den Nutzern sämtlicher angebotener Services wird vor und nach Verstreichen dieser beschriebenen Übergangsfrist, durch eine Benachrichtigung klar gemacht, dass es ab diesem Zeitpunkt, keine Rückerstattung des gezahlten Preises mehr geben kann.
Um einen Auftrag zu stornieren, innerhalb des möglichen Zeitrahmens, ist dies unter der Verwendung des Reiters „My orders“ möglich, indem der gewählte Auftrag direkt mittels „STORNO“ und einer Folgebestätigung direkt storniert wird oder  mittels „View“ geöffnet wird, um den Auftrag dann dort mittels einer zweiten Möglichkeit einer „STORNO“ Schaltfläche, und anschließender Folgebestätigung zu stornieren. Es ist daher kein Widerrufsformular erforderlich – Nur die Nutzung der zur Verfügung gestellten „STORNO“ Funktionalität oder eine schlichte E-Mail mit dem Wortlaut „…<name> möchte vom Vertrag: <nummer> zurücktreten…>.
Bei sämtlichen Rücktrittsmöglichkeiten, ist die Service Pauschale von 45 € nicht rückzahlbar. Es können Transaktionsgebühren entstehen, außerhalb unserer Sphäre.
Im Falle eines Auftrages, welcher als „nicht durchführbar“ gewertet wurde, ist eine Rückzahlung auch während des Status „Active“ möglich und es wird nur die Service Pauschale zurückbehalten. Sollte jedoch der Sonderfall eintreten und der Kunde selbst eine Durchführung verhindern (z.B. Verweigerung des Zutritts zum Gelände oder Beschädigung unserer Ausrüstung), so findet keine Rückzahlung statt und zusätzlich müssen entstandene Schäden weiterverrechnet werden, sofern diese belegbar durch den Kunden realisiert wurden. Diesem Umstand folgt für gewöhnlich eine Anzeige und ein strafrechtliches Zivilverfahren voraus.


§4.1 – Gesonderte Zusammenfassung bezüglich des Rücktrittsrechts und des gültigen Zeitraumes zum Rücktritt.

Der Kunde bzw. Nutzer unserer Services kann von jedem beliebigen Moment ab einer Bestellung bzw. Anfrage bis zu genau dem Zeitpunkt von zwei Stunden nach dem Erreichen des Auftragsstatus „Active“ zurücktreten und erhält, abzüglich der 45 € Service Pauschale, sämtliche Zahlungen zurück.
Ist der Auftragsstatus bereits länger als zwei Stunden auf „Active“ und der Kunde bzw. Nutzer unserer Services möchte dann zurücktreten, so ist dies natürlich auch möglich, jedoch erfolgt keine Rückerstattung von bereits gezahlten Beträgen – Dies gilt für alle Taktischen und Operativen Services. Beim Strategischen Service machen wir eine Ausnahme und überweisen sämtliche Beträge zurück, mit Ausnahme der Service Pauschale und den Kosten des ersten Objektes – Die Kosten aller weiteren Folgeobjekte, sofern vorhanden, werden vollständig zurücküberwiesen, da für diese sehr wahrscheinlich noch keine Teams operativ tätig sind.


§5.0 – Hinweis auf das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts und Mindestdauer für die Ware oder die digitale Leistung.

Die bestellten Resultate eines Auftrages, basierend auf den Services der Lynx Austria bleiben permanent offline verfügbar, jedoch mindestens 2 (zwei) Monate lang online abrufbar, nach Abschluss des Auftrages. Als Abschluss zählt die Auslieferung der letzten Datei/ Info an den Kunden, selbst wenn diese noch so klein ist, erst dann beginnt der zweimonatige Zeitraum.
Wird bei der Bestellung das Zusatzpaket „Data Security Edict“ gewählt, so werden alle Daten zum jeweiligen Auftrag und nur innerhalb dieses Auftrages, spätestens nach 6 Monaten mittels Gutmann x35 Methode von unseren Datenträgern „gewiped“ (=sehr starkes löschen) und sind damit selbst für eine Datenrettung nicht mehr wiederherstellbar. Der Kunde sollte den Data Security Edict nur dann wählen, wenn die Daten wirklich gelöscht werden müssen – Es sei angemerkt, dass wir dies auf unmittelbar nach einer Übergabe, auf Anfrage des Kunden, innerhalb weniger Stunden durchführen können, sollte dies gewünscht sein. In keinem Fall, egal zu welchem Zeitpunkt, entstehen für dieses Service Kosten. Datensicherheit nehmen wir sehr ernst, in beiden Richtungen und je schneller ihre Daten weg sind, desto früher haben wir Platz für neue.


§5.1 – Hinweise auf die Funktionalität von Waren mit digitalen Elementen und von digitalen Leistungen einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen.
Für den Schutz durch unsere Maschinen sind die Piloten der Lynx Austria verantwortlich. Alle Kunden, müssen von den durchführenden Piloten zumindest in Kürze eingewiesen werden, sofern es sich um ein Objekt handelt, wo Personen ständig anzutreffen sind.


§5.2 – Hinweis auf die Kompatibilität und Interoperabilität von Waren mit digitalen Elementen und von digitalen Leistungen.
Unsere Kunden und Nutzer sind darauf hingewiesen, selbst genau zu prüfen ob die bestellten Datenformate auch wirklich von den Kundensystemen weiterverarbeitet werden können. Die Lynx Austria übernimmt keine Verantwortung bei einer möglichen Inkompatibilität der Daten, denn es werden stets die aktuellen Standards von uns eingehalten.


§6.0 – Hinweis auf den Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren.
Gibt es Probleme, ist der diplomatische Weg über unsere zur Verfügung gestellten Kanäle stets der effektivste und meist auch effizienteste Weg.